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Ratgeber E-Rechnungspflicht

E-Rechnung: Was ab 2025, 2027 und 2028 Pflicht ist

Die E-Rechnung wird in Deutschland schrittweise Pflicht. Hier erfahren Sie, welche Fristen für Ihr Unternehmen gelten, welche Formate erlaubt sind – und wie Sie E-Rechnungen ohne Aufwand erstellen und empfangen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet:

  • XRechnung: eine reine XML-Datei – der Standard für Rechnungen an Behörden.
  • ZUGFeRD: ein PDF mit eingebetteter XML-Datei – für Menschen lesbar, für Software auswertbar.

Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Sie gilt seit 2025 als „sonstige Rechnung“ und ist nur noch während der Übergangszeit erlaubt.

Die Fristen der E-Rechnungspflicht

Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, mit dem § 14 UStG neu gefasst wurde. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) und wird in drei Stufen eingeführt:

2025
Empfang ist Pflicht – für alle UnternehmenSeit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus. Beim Versand dürfen bis Ende 2026 noch Papier- und PDF-Rechnungen verwendet werden.
2027
Versand ab 800.000 € VorjahresumsatzAb dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € im Vorjahr ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier- und PDF-Rechnungen verschicken.
2028
Versand für alle UnternehmenAb dem 1. Januar 2028 enden alle Übergangsfristen. Jedes Unternehmen muss Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

  • Rechnungen an Privatkunden (B2C) – hier bleibt die Papier- oder PDF-Rechnung erlaubt.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto.
  • Fahrausweise, die als Rechnung gelten.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) beim Versand – den Empfang müssen aber auch sie sicherstellen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch wenn der Versand für viele erst ab 2027 oder 2028 Pflicht ist, lohnt sich der Umstieg schon heute: Ihre Geschäftskunden müssen E-Rechnungen ohnehin verarbeiten, Behörden verlangen sie bereits, und Sie gewöhnen sich in Ruhe an den neuen Ablauf.

  1. Empfang sicherstellen: eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien müssen lesbar angezeigt und revisionssicher archiviert werden.
  2. Rechnungsprogramm umstellen: Rechnungen sollten automatisch als E-Rechnung nach EN 16931 erzeugt werden – ohne XML-Kenntnisse.
  3. Steuerberater einbinden: Belege und Buchungsdaten (z. B. DATEV) sollten ohne Medienbruch übergeben werden.

So erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht mit direkt-rechnung.com

Mit direkt-rechnung.com schreiben Sie Ihre Rechnungen wie gewohnt im Browser. Das Programm erzeugt daraus automatisch eine PDF-Rechnung, eine XRechnung und eine ZUGFeRD-Rechnung. Eingehende E-Rechnungen laden Sie hoch und sehen sie sofort lesbar – inklusive Positionen, Beträgen und Bankverbindung. Das gilt in jedem Paket, schon ab 23,90 € im Monat und mit unbegrenzt Benutzern.

Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF-Datei gilt seit 2025 als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, zum Beispiel eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Rechnung ab dem Profil BASIC.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ja. Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind ausgenommen. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B).

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können. Vom Versand sind sie ausgenommen, dürfen aber freiwillig E-Rechnungen ausstellen.

Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Stand: 2026.

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